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4 Jahre sind genug!

Stopp dem Demokratieabbau!

Weiterführende Informationen zur Wahlrechtsreform 2007

 

parlamentarischer Terminplan:

> Verfassungsausschuss des Nationalrats: Do. 24.05.2007

> Plenarsitzung Nationalrat: Di. 05.06.2007

> Verfassungsausschuss des Bundesrats Di. 19.06.07

> Plenarsitzung Bundesrat: Do. 21.06.2007 09:00 Uhr

Die Verfassungsnovelle der Wahlrechtsreform 2007 wird als 1. Punkt der Tagesordnung behandelt.

 

geplante Verfassungsänderungen der Wahlrechtsreform 2007

vom Nationalrat beschlossene Fassung der Verfassungsnovelle

Diese Fassung der Verfassungsnovelle liegt nun dem Bundesrat vor. Die Verlängerung der Wahlperiode findet sich nun in Ziffer 10.

Regierungsvorlage 94 d.B. (XXIII. GP)

Die geplante Verlängerung der Legislaturperiode findet sich in Ziffer 9:

"9. In Art. 27 Abs. 1, Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147 Abs. 5 wird das Wort „vier“ jeweils durch das Wort „fünf“ ersetzt."

Erläuterungen zur Regierungsvorlage 94 d.B. (XXIII. GP)

Eine Begründung für die Verlängerung der Legislaturperiode ist in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage nicht enthalten:

"Zu Z 9 (Art. 27 Abs. 1, Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147 Abs. 5): Durch die in Z 9 vorgeschlagene Änderung des Art. 27 Abs. 1 soll die Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre verlängert werden.
Dass in den Inkompatibilitätsbestimmungen des Art. 92 Abs. 2 zweiter Satz, Art. 122 Abs. 5, Art. 134 Abs. 5 und Art. 147 Abs. 5 B‑VG ein Zeitraum von vier Jahren festgesetzt ist, steht erkennbar in Zusammenhang mit der Dauer der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates gemäß Art. 27 Abs. 1 B‑VG (vgl. Art. 92 Abs. 2 erster Satz, Art. 134 Abs. 4 und Art. 147 Abs. 4 B‑VG, wo ua. an den „Ablauf der Gesetzgebungsperiode“ angeknüpft wird; die Materialien zur Zweiten Bundes-Verfassungsnovelle, BGBl. Nr. 392/1929, äußern sich zu dieser Frage nicht ausdrücklich). Es erscheint daher konsequent, bei einer Verlängerung der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates auf fünf Jahre diese Inkompatibilitätsbestimmungen entsprechend anzupassen."

Im Vorblatt wird allerdings betont, dass es zu dieser Wahlrechtsreform keine Alternativen gibt: "Alternativen: keine"

Der Anhang enthält eine Textgegenüberstellung der geltenden und der geplanten Fassung.

Übersicht über die Behandlung der Regierungsvorlage 94 d.B. (XXIII. GP) im
Nationalrat

Stellungnahmen zum Ministerialentwurf 47/ME (XXIII. GP)

 

geplante einfach-gesetzliche Änderungen der Wahlrechtsreform 2007

Regierungsvorlage 88 d.B. (XXIII. GP)

Erläuterungen zur Regierungsvorlage 88 d.B. (XXIII. GP)

Übersicht über die Behandlung der Regierungsvorlage 88 d.B. (XXIII. GP)
im Nationalrat

Stellungnahmen zum Ministerialentwurf 51/ME (XXIII. GP)